Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma e-next Stiefel & Macher, Zürich, Schweiz
2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und von Erklärungen seitens e-next, die zum Abschluss eines Vertrages führen, sind nur wirksam, wenn sie von e-next schriftlich bestätigt werden.
3 Für die Einrichtung, bzw. Vermittlung von Webserver-Diensten gelten insbesondere die Art. 8-13 dieser vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma e-next Stiefel & Macher.
Art. 2 Angebote,
Preise, Zahlungsbedingungen
1 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sind Angebote von e-next freibleibend
und unverbindlich. Bei über das normale Mass hinausgehenden Dienst- und
Werkverträgen ist e-next berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu
fordern.
2 Gerät der Vertragspartner mit Zahlungen im Verzug, so ist e-next berechtigt, den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Weiterhin ist e-next berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Zürcher Kantonalbank, Schweiz, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
3 Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen sowie Umstände, die e-next erst nach Vertragsschluss bekannt werden und befürchten lassen, dass der Auftraggeber nicht rechtzeitig oder vollständig zahlen wird bzw. dass aufgrund einer Veränderung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse die Zahlung gefährdet ist, berechtigt e-next, sofortige Sicherheitsleistung für alle Forderungen aus dem Vertrag ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen und bis zur Leistung der Sicherheit die Arbeiten am Liefergegenstand einzustellen.
4 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von e-next 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt geltend zu machen. Zahlungen haben in der Währung zu erfolgen, in der die Rechnungssumme ausgewiesen ist. e-next ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen angefallen, so ist e-enext berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn e-next über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
6 Es gilt der BGB Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Produkte und von e-enext erstellte Grafiken bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von e-next und unterliegen dessen Copyright. Unautorisierter Gebrauch wird von e-next strafrechtlich verfolgt und hat ein Verfahren wegen Verstoss gegen Urheberrechte zur Folge.
Art. 3 Datensicherheit
und Geheimhaltungspflicht
1 Der Vertragspartner stellt e-next von sämtlichen Ansprüchen Dritter
hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns gleich in
welcher Form übermittelt werden, ist der Vertragspartner verpflichtet,
Sicherheitskopien herzustellen. Für den Fall eines Datenverlustes ist der
Vertragspartner verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich
an uns zu übermitteln.
2 Der Vertragspartner wird mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten werden.
3 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Bereich des Übertragungsweges die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. dieses Risiko nimmt der Vertragspartner ausdrücklich in Kauf. Der Vertragspartner erhält, je nach Angebot, zur Pflege seines Angebotes eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dieses äusserst vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer eventuell unberechtigten Verwendung des Passwortes folgt.
4 e-next ist verpflichtet, alle im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge, Informationen, Unterlagen und Daten des Vertragspartner Stillschweigen zu wahren und Dritten keinen Zugang zu verschaffen. Die erwähnten Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
Art. 4 Dienstleistungsbeschreibung
und Entgeltung
1 Mit der Annahme des Auftrages kommt ein Vertrag über die Nutzung der
Dienstleistung von e-next zustande. Dieser wird gemäss geltender Preisliste
von e-next abgerechnet. Preiserhöhungen während der Produktionszeit
sind ausgeschlossen. Der Vertrag ist bis zu 5 Tage nach Vertragsabschluss von
beiden Seiten kündbar. Die Kündigung hat schriftlich mittels eingeschriebenen
Brief zu erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels.
2 e-next verpflichtet sich, die vereinbarte Dienstleistung mängelfrei zu erbringen, nicht aber den Erfolg, den sich der Vertragspartner mit der Dienstleistung verspricht.
3 Nach Abnahme der erbrachten Dienstleistung, obliegt dem Vertragspartner der Nachweis der mangelhaften Ausführung.
Art. 5 Inhalte
der Webseiten, e-learning- und e-commerce-Dienste und anderer Produkte
Mit Erteilung des Auftrages sichert der Vertragspartner zu KEINE Inhalte zu
veröffentlichen, die namentlich:
a) Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches
(StGB)
b) Pornografische Schriften, Bildaufnahmen und Darstellungen im Sinne von Art.
197 Ziff. 1 und 3 StGB
c) Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261 bis StGB
d) Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB
e) Anleitungen und Anstiftung zu strafbaren Verhalten oder dessen anderweitige
Förderung
f) Unerlaubte Glückspiele
Enthalten. Der Vertragspartner stellt e-next von jeglicher Haftung und Ansprüchen
Dritter frei. Der Vertragspartner erklärt sich daher bereits jetzt damit
einverstanden, dass e-next die Produktion für den Fall sperren resp. einstellen
kann, dass Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Vertragspartner
nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Produkte (optische
Informationen in Text- bzw. Bildform, akustische Informationen und Dienstleistungen
aller Art) ist. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden
gegen geltendes Recht der Schweiz verstossen.
Dem Vertragspartner ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche
Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Ist dieser erbracht, wird die Produktion
wieder aufgenommen.
Art. 6 Haftung,
Schadenersatzansprüche
1 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter
Handlung ist gegen e-next ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2 Der Ausschluss gilt nicht für Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie einer Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz. Haftung und daraus resultierende Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert begrenzt.
3 Für etwaige Schäden haftet e-next für sich und ihrer Erfüllungsgehilfen - gleich aus welchem Rechtsgrund einschliesslich unerlaubter Handlung - nur, falls e-next oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von e-next oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
4 Bei technischen Störfällen (z.B. Ausfall der Server-Hardware) gilt die unter Art 6 Abs 3 genannte Haftungsregelung. Ab einer Ausfallzeit von zusammen mehr als 48 Stunden in einem Kalendermonat werden die Monatsgebühren ohne Rücksicht auf ein Verschulden anteilsmäßig nach Wahl von e-next rückerstattet oder verrechnet.
5 Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von e-next auf solche typischen Gefahren begrenzt, die für e-next zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für den Schadensumfang.
6 e-next haftet nicht für rechtliche Konsequenzen aus der Registrierung einer Domain. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass die Registrierung rechtlich geschützter Namen und/oder Kennzeichen rechtlich nachteilige Folgen haben kann.
Art. 7 Urheber-
und Reproduktionsrechte
1 Bei allen an e-next übergebenen Arbeiten wird vorausgesetzt, dass dem
Vertragspartner die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. e-next lehnt
jede Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen könnten
ab. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, setzt e-next
ebenfalls voraus, dass der Auftraggeber das Einverständnis des Urhebers
besitzt. e-next ist berechtigt, jedes fertiggestellte Produkt mit unserem Copyright
zu versehen. Somit dürfen Produkte, die von e-next hergestellt wurden,
weder vom Vertragspartner noch von Dritten kopiert, nachgedruckt oder in anderer
Art vervielfältigt werden, es sei denn, der Auftraggeber holt zuvor die
schriftliche Freigabe von e-next ein.
2 Für mangelnde fotografische Qualität des gelieferten Filmmaterials übernimmt e-next keinerlei Haftung. Ohne gegenteilige Vereinbarung von e-next, ist e-next ausdrücklich ermächtigt, Muster von in Auftrag gegebenen Arbeiten für Werbezwecke von e-next zu verwenden, zu veröffentlichen und zu verteilen.
Art. 8 Beschreibung
für Webserver-Dienste
1 Mit der Annahme des Auftrages und der Zuteilung von Speicherplatz und Logindaten
kommt ein Vertrag über die Nutzung der Dienstleistung zustande. Voraussetzung
für die Nutzung der Dienstleistung ist ein Internet-Zugang mit den dazu
notwendigen Einrichtungen. Die von uns erstellten Projekte werden bis zur Beendigung
selbstverständlich bei uns gehostet.
2 e-next wird bei der Beantragung und Zuteilung des Domainnamens bei einer Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch die Verträge mit diesen Organisationen wird ausschliesslich der Vertragspartner berechtigt und verpflichtet. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden an den jeweiligen NIC in einem automatisierten Verfahren übermittelt. Der Vertragspartner kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch das jeweilige NIC bestätigt ist. e-next hat keinen Einfluss auf die Registrierung der Domainnamen. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen seitens e-next ist ausgeschlossen.
3 Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, darf e-next die Leistungen auch von Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
Art. 9 Vertragslaufzeit,
Kündigung
1 Alle von e-next angebotenen Webhosting-Vertragspakete sind jederzeit von beiden
Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
2 Soweit von e-next vertragsbedingte Vorleistungen (z.B. vorab zu entrichtende Jahresgebühren an die Domain-Registrierungsbehörden) erbracht wurden, kann e-next im Falle einer Kündigung durch den Vertragspartner anteiligen Aufwendungsersatz zur Begleichung dieser Unkosten verlangen. Das Recht des Vertragspartner zur Einrede niedrigerer Aufwendungen und Vergütungen wir dadurch nicht berührt. Bei einer ordentlichen Kündigung von e-next entfällt der Aufwendungsersatzanspruch.
3 Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass für die Kündigung von Webdesign-Verträgen die Vorschriften über Werkverträge des schweizerischen Obligationenrechts (Art 363 bis 379 OR) gelten.
4 Der Vertragspartner bleibt auch nach dem Ende der Vertragsbeziehung Inhaber aller beantragten und durch NIC zugeteilten Domain-Namen.
Art. 10 Datensicherung
für Webserver-Dienste
1 Der Vertragspartner stellt e-next von sämtlichen Ansprüchen Dritter
hinsichtlich der überlassenen Daten frei. e-next ist nicht für die
Datensicherung der auf dem virtuellen Server gespeicherten Dateien verantwortlich.
Soweit Daten auf den virtuellen Server übermittelt werden, stellt der Vertragspartner
Sicherheitskopien her.
2 Der Vertragspartner erhält zur Pflege seines Angebotes einen Login-Namen und ein Login-Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Vertragspartner in Kauf. e-next haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von Email-Nachrichten oder anders übermittelten Informationen.
Art. 11 Veröffentlichte
Inhalte, Massenmailings, Mailingaktionen via electronic Mail (Email) für
Webserver-Dienste
1 Der Vertragspartner stellt e-next von jeglicher Haftung für den Inhalt
von übermittelten Webseiten auf den virtuellen Server frei und sichert
zu, dass er den virtuellen Server nicht zur Speicherung oder Verbreitung obszönen,
erotischen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwenden
wird. Er wird mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen-, Patent- oder andere
Rechte Dritter verletzen (vgl. Art. 5). Für den Inhalt der Seiten ist der
Vertragspartner selbst verantwortlich. e-next kann den Vertrag fristlos kündigen
und den virtuellen Server sofort sperren, falls der Inhalt der Seiten gegen
geltendes Recht verstösst, Dritte negativ darstellt oder öffentlichen
Anstoss erregt (Pornographie etc.). Es besteht von Seiten e-next keine Prüfungspflicht
der Seiten des Vertragspartner. Der Vertragspartner ist verpflichtet ein Impressum
für jeden Besucher zugänglich zu machen. e-next behält sich das
Recht vor, das Angebot des Vertragspartner zu sperren, falls dieser Programme
auf seinem virtuellen Server installiert, die das Betriebsverhalten des Servers
beeinträchtigen können.
2 Der Vertragspartner verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder Massenmailings (Mailingaktionen) via electronic Mail über Emailadressen seiner Domain zu initiieren, ohne von den Emailempfängern dazu aufgefordert worden zu sein. e-next behält sich das Recht vor, bei Verstoss den virtuellen Server vorübergehend oder langfristig zu sperren. Im Sinne des obigen Absatzes ist der Vertragspartner ebenfalls für die entsprechenden Webspeicher-Accounts seiner Vertragspartner verantwortlich.
Art. 12 Erfüllungsort
und Gerichtsstand
1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und beide Vertragspartner
ist Zürich, Schweiz.
2 Der Vertrag unterliegt für beide Vertragspartner dem Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Art. 13 Salvatorische
Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so wird hier von die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die unwirksame
bzw. undurchführbare Klausel durch eine solche wirksame Klausel ersetzen,
die ihr nach Sinn und Zweck möglichst nahe kommt (Salvatorische Klausel).
e-next
Stiefel & Macher Zürich, 27. Mai 2001